Das Menschenrecht auf medizinische Versorgung (UN-Sozialpakt, Art. 12) gilt unabhängig von Herkunft, Einkommen und rechtlichem Status. Aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland werden allerdings viele Menschen teilweise bis ganz vom Gesundheitssystem ausgeschlossen.
Verschiedene Gründe führen dazu, dass MigrantInnen in der Illegalität leben. Einige sind nach Ablauf des Visums oder nach Beendigung des Studiums geblieben, einige der Familie gefolgt, andere sind politische oder Bürgerkriegsflüchtlinge und können oder wollen nach langer Zeit in Deutschland nicht in ihre Heimatländer zurückkehren.
Laut Asylbewerberleistungsgesetz haben auch diese Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus ein Anrecht auf eingeschränkte medizinische Versorgung. Aufgrund bürokratischer Hürden und Angst vor Abschiebung bleibt ihnen der Zugang dazu jedoch faktisch verwehrt.
Doch auch Mitmenschen ohne Flucht- oder Migrationshintergrund können aus der medizinischen Regelversorgung herausfallen, beispielsweise, wenn Zahlungsrückstände eine (private) Krankenversicherung verhindern.